T e i l n a h m e b e d i n g u n g e n

 

§ 1 Anmeldung

 

Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen haben schriftlich oder per Telefax zu erfolgen.

Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Erteilung einer Anmeldebestätigung. Diese wird frühestens nach Eingang des Kostenbeitrags erteilt.

 

§ 2 Absage der Veranstaltung

 

Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, die Veranstaltung abzusagen (zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit des Dozenten etc.) In diesem Fall wird die Anmeldegebühr unverzüglich erstattet.  Sollte die Absage später als 3 Tage vor der Veranstaltung erfolgen, so übernimmt der Veranstalter nur die bereits entstandenen Fahrtkosten und die Kosten einer Hotelzimmerstornierung. Weitere Schadens- und Kostenerstattungsansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

 

§ 3 Ersatzreferent

 

Der Veranstalter ist berechtigt, einen Ersatzdozenten/Referenten mit der Durchführung der Veranstaltung zu beauftragen, wenn der im Veranstaltungsprospekt genannte Dozent/Referent kurzfristig ausfällt. Eine Recht zum Rücktritt besteht für den Teilnehmer in diesem Fall nicht.

 

§ 4       Rücktritt/Erstattung der Teilnehmergebühr

 

Der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor der Veranstaltung von dieser zurücktreten. In diesem Falle wird Ihm die volle Gebühr abzüglich einer Unkostenpauschale von 5,00 Euro unverzüglich erstattet. Erfolgt der Rücktritt danach, so verpflichtet sich der Teilnehmer, die halbe Teilnehmergebühr zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt später als 5 Tage vor der Veranstaltung so ist die gesamte Teilnehmergebühr zu entrichten.

 

§ 5       Haftung des Veranstalters

 

Der Veranstalter führt die Veranstaltung in gemieteten Räumlichkeiten durch. Es ist daher die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes zu beachten. Für Schäden oder den Verlust von Wertgegenständen in den Veranstaltungsräumen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für den Inhalt der Vorträge/Referate sowie den Arbeitsunterlagen/Skripten. Hierfür sind ausschließlich die Referenten/Dozenten verantwortlich.

 

§ 6       Rauchverbot/Handys

 

Während der Vorträge bzw. in den Vortragsräumen ist das Rauchen verboten. Ebenfalls wird gebeten, Handys während der Vorträge auszuschalten.

 

Teilnahmebedingungen